Praxta GmbH, Bösendorferstraße 5/10, 1010 Wien (nachfolgend „Anbieter“), bietet die Praxissoftware Saluvion auf Grundlage dieser AGB an. Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung von Saluvion zwischen dem Anbieter und Kunden (Unternehmern und Verbrauchern). Bestimmungen dieser AGB, die zwingenden verbraucherschutzrechtlichen Regelungen widersprechen, gelten gegenüber Verbrauchern nicht bzw. nur im zulässigen Umfang.
Diese AGB gelten in der bei Vertragsabschluss aktuellen Fassung für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen betreffend die Software Saluvion. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Individuelle Vertragsabreden zwischen Anbieter und Kunde (etwa schriftlich vereinbarte Sonderkonditionen) haben im Zweifel Vorrang vor diesen AGB. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB kann auf der Website des Anbieters eingesehen werden.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter und beziehen sich auf alle Nutzerinnen und Nutzer der Praxissoftware.
Die Präsentation der Software Saluvion (z.B. auf der Website oder innerhalb der Anwendung) stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Einladung zur Abgabe eines Angebots. Der Vertrag kommt wie folgt zustande: Der Kunde durchläuft den Online-Bestellprozess in der Software/Website (Wahl des Abonnement-Pakets mit Monats- oder Jahreslaufzeit, Eingabe der Kundendaten und Zahlungsdetails) und gibt durch Klick auf einen entsprechend gekennzeichneten Button („Kostenpflichtig abonnieren“ o.Ä.) ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags ab. Der Anbieter kann dieses Angebot durch Bestätigung per E-Mail oder durch Freischaltung des Zugangs zur Software annehmen (maßgeblich ist der frühere Zeitpunkt). Mit Zugang der Auftragsbestätigung bzw. Freischaltung der Software kommt der Vertrag zustande.
Gegenstand des Vertrags ist die zeitlich befristete Nutzung der Software Saluvion als Software-as-a-Service (SaaS) über die Cloud. Der Anbieter stellt dem Kunden die Software während der Vertragsdauer über das Internet zur Verfügung (webbasiert, Multi-Tenant-Datenbankarchitektur). Eine lokale Installation der Software beim Kunden ist nicht erforderlich; der Zugriff erfolgt online über einen gängigen Webbrowser. Der genaue Leistungsumfang (Funktionen der Software, Anzahl der Benutzerzugänge, Speicherplatz etc.) ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des vom Kunden gewählten Abonnement-Pakets (Basic, Premium o.Ä.) zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Individuelle Anpassungen oder Erweiterungen der Software sind, mangels entsprechender Vereinbarung, nicht geschuldet; Saluvion wird als Standardsoftware in der angebotenen Ausführung bereitgestellt. (Eigene kundenspezifische Entwicklungen oder spezielle Änderungen werden vom Anbieter nicht angeboten und sind im Leistungsumfang nicht enthalten.)
Systemvoraussetzungen: Für die Nutzung von Saluvion benötigt der Kunde ein geeignetes internetfähiges Endgerät und eine stabile Internetverbindung. Unterstützt wird ein aktueller Webbrowser (z.B. Chrome, Firefox oder Safari in aktueller Version); bei Nutzung nicht aktueller oder nicht kompatibler Browser kann die Funktionsfähigkeit eingeschränkt sein. Wartungs- und Updateservices an der Software werden vom Anbieter im Hintergrund durchgeführt, ohne dass eine separate Installation durch den Kunden nötig ist. Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Software, kann aber keine ununterbrochene Erreichbarkeit garantieren. Zeitweilige Unterbrechungen können insbesondere durch planmäßige Wartungsarbeiten, Updates oder unvorhergesehene technische Störungen auftreten. Bei schwerwiegenden Störungen, die die Nutzung erheblich beeinträchtigen, wird der Anbieter während der Supportzeiten (siehe unten) schnellstmöglich Maßnahmen zur Behebung ergreifen.
Support: Der Anbieter stellt dem Kunden während der üblichen Geschäftszeiten (werktags Montag–Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr, außer an gesetzlichen Feiertagen) technischen Support zur Verfügung. Supportanfragen können per E-Mail gestellt werden. Der Support umfasst Hilfestellungen bei der Bedienung von Saluvion sowie die Entgegennahme von Störungsmeldungen. Reaktionszeiten: Der Anbieter bemüht sich, Supportanfragen schnellstmöglich zu beantworten. Bei gravierenden Störungen der Software, welche die Nutzung unmöglich machen oder erheblich einschränken, wird der Anbieter, während der Supportzeiten – unverzüglich mit der Entstörung beginnen. Voraussetzung ist, dass der Kunde solche Störungen unverzüglich meldet und ausreichend dokumentiert (Fehlermeldungen, Screenshots etc.), damit der Anbieter die Ursache analysieren kann.
Laufzeit: Die Vertragslaufzeit ist abhängig vom gewählten Abonnement-Paket. Der Anbieter bietet Monatsabonnements (1 Monat Laufzeit) sowie Jahresabonnements (12 Monate Laufzeit) an. Das Abonnement beginnt mit Vertragsschluss (bzw. Freischaltung der Software) und läuft zunächst über die gewählte Mindestlaufzeit. Es verlängert sich jeweils automatisch um den gleichen Zeitraum (monatlich um je einen weiteren Monat, jährlich um je ein weiteres Jahr), sofern es nicht rechtzeitig vom Kunden oder Anbieter gekündigt wird.
Kündigung durch den Kunden: Der Kunde kann das Abonnement jederzeit zum Ende der jeweiligen Laufzeit kündigen. Die Kündigung ist ohne Angabe von Gründen möglich. Sie kann komfortabel durch den Kunden selbst über die entsprechende Funktion in der Software (Bereich „Abonnement/Konto“) vorgenommen werden oder schriftlich (per E-Mail) an den Anbieter erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang der Kündigungserklärung beim Anbieter maßgeblich. Wird nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag wie oben beschrieben automatisch.
Kündigungsfristen: Im Monatsabo muss die Kündigung bis spätestens zum letzten Tag der laufenden Monatslaufzeit erfolgen, damit sie zum Ablauf dieses Monats wirksam wird. Erfolgt die Kündigung später, wird das Abonnement noch um einen weiteren Monat verlängert und endet erst zum dessen Ablauf. Im Jahresabo muss die Kündigung bis spätestens einen Monat vor Ende der 12-Monats-Laufzeit erklärt werden. Andernfalls verlängert sich das Vertragsverhältnis um weitere 12 Monate.
Keine vorzeitige Rückerstattung: Bei Kündigung eines laufenden Jahresabonnements vor Ablauf der Vertragsperiode ist eine (anteilige) Rückzahlung bereits geleisteter Jahresgebühren ausgeschlossen. Der Kunde kann zwar jederzeit vorzeitig kündigen, behält aber bis zum offiziellen Vertragsende den Zugang zur Software; eine Erstattung für ungenutzte Restlaufzeit erfolgt nicht. Dies gilt entsprechend auch für Monatsabos, eine Kündigung während eines bereits bezahlten Monats wird erst zum Monatsende wirksam.
Kündigung durch den Anbieter: Der Anbieter kann das Abonnement ordentlich mit derselben Frist zum Ende der jeweiligen Laufzeit kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere dann vor, wenn der Kunde trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung mit der Zahlung der Entgelte in Verzug ist oder fortgesetzt gegen wesentliche Vertragspflichten (z.B. unbefugte Weitergabe der Software, Verletzung von Nutzungsrechten oder Geheimhaltungspflichten) verstößt. In einem solchen Fall kann der Anbieter den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen und den Zugang des Kunden zur Software sperren. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall nicht rückerstattet.
Datenexport und -löschung: Der Kunde wird darauf hingewiesen, rechtzeitig vor Vertragsende eigene Daten aus der Software zu exportieren bzw. zu sichern. Nach Beendigung des Vertrags wird der Zugang des Kunden gesperrt. Der Anbieter löscht die in der Software gespeicherten Kundendaten endgültig binnen angemessener Frist nach Vertragsende (unter Berücksichtigung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten). Ein Anspruch des Kunden auf Herausgabe der Daten in einem bestimmten Format besteht nur, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags das Recht zur Nutzung der Software Saluvion im vertraglich vereinbarten Umfang ein. Es handelt sich um ein Einfaches (nicht exklusives) und nicht übertragbares Nutzungsrecht. Der Kunde darf Saluvion ausschließlich für seine eigenen geschäftlichen bzw. persönlichen Zwecke im Rahmen des Vertrags nutzen, und zwar nur durch die berechtigten Nutzer (z.B. Mitarbeiter oder Praxispersonal), für die eine Lizenz erworben wurde. Eine weitergehende Nutzung ist nicht gestattet. Insbesondere ist es dem Kunden nicht erlaubt:
Verstößt der Kunde gegen die vorstehenden Lizenzbestimmungen oder die vereinbarte Nutzungsgrenze (z.B. Verwendung durch mehr Nutzer als lizenziert), stellt dies eine Vertragsverletzung dar. Der Anbieter ist in einem solchen Fall berechtigt, den unberechtigten Mehrgebrauch angemessen zu vergüten und den Zugriff ggf. zu sperren, sowie Schadensersatz gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
Der Kunde hat Saluvion sachgerecht zu nutzen und alle Pflichten zu erfüllen, die für die Vertragsdurchführung erforderlich sind. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde zu Folgendem:
Verstößt der Kunde gegen die vorstehenden Pflichten und entsteht dem Anbieter dadurch ein Schaden, kann der Anbieter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Schadensersatz verlangen. Weitere Rechte des Anbieters (wie Sperrung der Softwarezugangs oder Kündigung aus wichtigem Grund) bleiben unberührt.
Preise: Für die Nutzung der Software schuldet der Kunde das im gewählten Abonnement-Paket angeführte Nutzungsentgelt. Die aktuellen Preise für Monats- und Jahresabos sind auf der Website bzw. im Bestellprozess ersichtlich. Alle Preisangaben verstehen sich – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – in Euro und exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Verbrauchern enthält der angezeigte Endpreis bereits die Umsatzsteuer.
Zahlungsmethode: Die Abrechnung der Abonnement-Gebühren erfolgt durch automatische Zahlung per Kreditkarte. Der Kunde erteilt dem Anbieter bzw. dem vom Anbieter beauftragten Zahlungsdienstleister die Ermächtigung, die wiederkehrenden Beträge von der angegebenen Kreditkarte einzuziehen. Der erstmalige Einzug erfolgt unmittelbar mit Vertragsbeginn (für die erste Laufzeitperiode im Voraus). Bei Verlängerung des Abos wird die fällige Folgezahlung automatisch zum Beginn der neuen Abrechnungsperiode eingezogen (monatlich bzw. jährlich).
Fälligkeit: Die Nutzungsentgelte sind jeweils vorab für die jeweilige Vertragsperiode zu entrichten. Ist eine Kreditkartenzahlung nicht einlösbar oder wird sie rückbelastet, gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. In diesem Fall ist der Anbieter berechtigt, den Zugriff des Kunden auf die Software vorübergehend zu sperren, unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und nach vorheriger Ankündigung. Der Anbieter wird den Kunden in Verzugsfällen schriftlich (per E-Mail) abmahnen und eine angemessene Nachfrist zur Zahlung setzen. Bei Überschreiten der Nachfrist kann der Anbieter den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen (siehe Punkt 4) und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Verzugszinsen und Kosten: Im Verzugsfall ist der Anbieter weiters berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen (gegenüber Verbrauchern 4% p.a., gegenüber Unternehmern 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Dem Anbieter bleibt der Nachweis und die Anspruchstellung eines höheren Verzugsschadens im Einzelfall vorbehalten. Der Kunde hat dem Anbieter zudem alle durch den Zahlungsverzug entstehenden notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.
Rechnungslegung: Der Anbieter stellt dem Kunden Rechnungen elektronisch (per E-Mail) zur Verfügung. Der Kunde erklärt sich mit dem Erhalt elektronischer Rechnungen einverstanden. Auf Verlangen des Kunden kann eine Rechnung an die vom Kunden benannte E-Mail-Adresse übersandt werden. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter Änderungen seiner Rechnungsanschrift, E-Mail-Adresse oder Kreditkartendaten unverzüglich mitzuteilen.
Kein Zurückbehaltungsrecht / Aufrechnung: Der Kunde kann gegenüber Entgeltansprüchen des Anbieters nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden, abgesehen von Fällen grober Pflichtverletzungen des Anbieters – nicht zu; insbesondere kann der Kunde bei Mängeln der Software Zahlungen nicht in unangemessener Höhe zurückbehalten.
Der Anbieter stellt die Software Saluvion in dem Zustand zur Verfügung, der dem aktuellen Entwicklungsstand entspricht. Es gilt das Gewährleistungsrecht nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, mit folgenden Modifikationen und Einschränkungen:
Keine Gewähr für unwesentliche Abweichungen: Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es bei Software nie gänzlich auszuschließen ist, dass kleinere Fehler auftreten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit der Software begründet keine Gewährleistungsansprüche. Ebenso übernimmt der Anbieter keine Gewähr dafür, dass die Software in jeder denkbaren Kombination mit fremden Programmen oder unter jeder Hardware- und Softwareumgebung des Kunden fehlerfrei läuft, maßgeblich ist die in der Produktbeschreibung angegebene unterstützte Umgebung.
Nutzerdaten und Datenverlust: Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Kunden eingegebenen Daten. Für Datenverluste, die der Kunde durch unterlassene Datensicherungen (siehe Punkt 6) mitverursacht hat, besteht keine Haftung im Rahmen der Gewährleistung.
Updates: Während der Vertragslaufzeit weiterentwickelt der Anbieter die Software laufend (z.B. durch Updates mit Verbesserungen und Fehlerbehebungen). Der Anbieter gewährleistet, dass die jeweils aktuelle Version im Wesentlichen den vereinbarten Funktionsumfang bietet. Es kann jedoch vorkommen, dass bestimmte Änderungen oder Neuerungen in Folge von Updates auftreten (z.B. geänderte Bedienungsoberfläche, zusätzliche oder veränderte Funktionen). Solche zumutbaren Änderungen stellen keinen Mangel dar, sofern der vertraglich zugesicherte Gesamtfunktionsumfang erhalten bleibt.
Haftungsumfang: Der Anbieter haftet dem Grunde nach unbegrenzt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, sowie für Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit). In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter, gegenüber Unternehmern – nicht für indirekte Schäden wie entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, Datenverluste oder sonstige Folgeschäden. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Haftungsregeln; eine Beschränkung oder ein Ausschluss der Haftung für leichte Fahrlässigkeit in Verbraucherverträgen ist nur eingeschränkt möglich und im Bereich von Personenschäden unzulässig. Diese AGB sollen keine über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Haftungserleichterung zum Nachteil von Verbrauchern bewirken. Insbesondere bleibt eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt (eine etwaige Haftung für vom Kunden erlittene Personenschäden aufgrund eines Produktfehlers kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden).
Haftung gegenüber Unternehmern: Ist der Kunde Unternehmer, gilt ergänzend: Der Anbieter haftet für von ihm (oder seinen Erfüllungsgehilfen) verursachte Schäden – mit Ausnahme von Personenschäden – nur bei grobem Verschulden (grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz). Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Zudem ist die Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden (wie entgangener Gewinn, Betriebsunterbrechungen, Datenverluste oder Ansprüche Dritter gegen den Kunden) ausgeschlossen, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht. Bei Datenverlusten haftet der Anbieter, vorbehaltlich vorstehender Regelungen, nur in Höhe des Aufwands, der entsteht, um die Daten des Kunden aus dessen ordnungsgemäß angelegten Sicherungskopien wiederherzustellen. Die etwaige Haftung ist betragsmäßig je Schadensfall auf das typischerweise vorhersehbare Schadensausmaß begrenzt; in jedem Fall maximal beschränkt auf die Summe der vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor Schadenseintritt gezahlten Entgelte.
Haftung gegenüber Verbrauchern: Ist der Kunde Verbraucher, haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine vollständige Haftungsfreizeichnung für Verbraucher ist unzulässig. Der Anbieter haftet daher bei leichter Fahrlässigkeit nur für Schäden, die aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten resultieren (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung jedoch der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für Personenschäden (Verletzung von Leib und Leben) haftet der Anbieter hingegen uneingeschränkt auch bei leichter Fahrlässigkeit, ebenso für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz. Eine weitergehende Haftungsbeschränkung gegenüber Verbrauchern wird in diesen AGB nicht vorgesehen.
Haftungsausschluss bei höherer Gewalt: Der Anbieter haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistung oder Verzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare, nach Vertragsschluss eingetretene Ereignisse verursacht worden sind, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien, externe Ausfälle von Kommunikationsnetzen oder Strom, unverschuldete Serverausfälle bei Drittanbietern). Für die Dauer der Auswirkungen solcher Ereignisse ist der Anbieter von seinen Leistungspflichten befreit.
Mitverschulden: Hat der Kunde durch eigenes Verschulden (z.B. Verletzung der Mitwirkungs- oder Sicherungspflichten, siehe Punkt 6) zur Entstehung eines Schadens beigetragen, wird ein etwaiger Schadensersatz in entsprechendem Umfang gekürzt (Grundsatz des Mitverschuldens).
Haftungsfrist: Siehe auch Punkt 10 (Verjährung) hinsichtlich zeitlicher Begrenzung von Ansprüchen.
Vertrauliche Informationen: Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Zuge der Anbahnung und Durchführung dieses Vertrags bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln. Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere alle nicht öffentlich bekannten geschäftlichen, technischen und finanziellen Informationen, Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten, Softwarecodes, Dokumentationen und sonstigen Unterlagen einer Partei. Der Anbieter wird insbesondere sämtliche vom Kunden übermittelten oder in der Software gespeicherten Daten vertraulich behandeln und nur zur Vertragserfüllung verarbeiten.
Weitergabe an Dritte: Keine der Parteien wird vertrauliche Informationen der jeweils anderen ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte weitergeben oder für andere als vertragszweckmäßige Zwecke verwenden. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind solche Informationen, die (a) der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, (b) ohne Verstoß gegen diese Klausel allgemein bekannt werden oder öffentlich zugänglich sind, (c) der empfangenden Partei von einem berechtigten Dritten ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht mitgeteilt werden oder (d) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher Anordnung offen gelegt werden müssen. Im letztgenannten Fall wird die betroffene Partei, soweit zulässig, die andere Partei unverzüglich informieren, um Gelegenheit zu geben, gegen die Offenlegung rechtlich vorzugehen.
Angestellte und Erfüllungsgehilfen: Die Parteien werden sicherstellen, dass auch ihre Mitarbeiter, Subunternehmer und sonstigen Erfüllungsgehilfen den Geheimhaltungspflichten dieser Vereinbarung unterliegen. Der Anbieter ist berechtigt, im notwendigen Umfang Unterauftragsverarbeiter (wie Rechenzentrums- oder Paymentdienstleister) einzusetzen und diesen die erforderlichen Informationen zukommen zu lassen, wobei auch diese zur Vertraulichkeit verpflichtet werden.
Diese Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren aufrechterhalten. Schriftliche, vertrauliche Unterlagen der anderen Partei sind auf Verlangen jederzeit,spätestens aber nach Vertragsende, zurückzugeben oder nach Wahl der herausgebenden Partei vernichtet werden. Speicherung von vertragsrelevanter Kommunikation (z.B. E-Mails) im Rahmen üblicher Datensicherungen bleibt zulässig.
Verkürzte Verjährungsfristen für Unternehmer: Soweit gesetzlich zulässig, vereinbaren die Parteien für Unternehmensgeschäfte, dass alle Ansprüche des Kunden gegen den Anbieter aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag (mit Ausnahme von Schadenersatz wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, Personenschäden und Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz) einer Verjährungsfrist von 12 Monaten unterliegen. Diese Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde vom anspruchsbegründenden Umstand und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen hätte können. Eine Verkürzung der Verjährungsfrist in dieser Weise ist gegenüber Verbrauchern unzulässig, für Verträge mit Verbrauchern gelten insoweit ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Insbesondere gelten für Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern die in § 933 ABGB festgelegten Fristen (idR 2 Jahre ab Leistungserbringung bei digitalen Leistungen), und für Schadenersatzansprüche von Verbrauchern gilt die allgemeine Verjährungsfrist (3 Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, § 1489 ABGB). Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend nur 6 Monate (siehe Punkt 8), und Schadenersatzansprüche von Unternehmern verjähren spätestens 1 Jahr ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
Hemmung und Neubeginn: Die gesetzlichen Regelungen über Hemmung, Ablaufhemmung und Neubeginn der Verjährung bleiben unberührt. Eine schriftliche Geltendmachung eines Anspruchs oder laufende Vergleichsverhandlungen hemmen die Verjährung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
Anwendbares Recht: Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU kann diese Rechtswahl jedoch nicht dazu führen, dass dem Verbraucher der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts seines Aufenthaltsentzugs entzogen wird.
Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird, sofern der Kunde Unternehmer ist, als ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Anbieters (Wien, Österreich) vereinbart. Ist der Kunde Verbraucher, gilt der gesetzliche Gerichtsstand; Klagen des Anbieters gegen den Verbraucher dürfen nur vor demjenigen Gericht erhoben werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung des Verbrauchers liegt.
Vertragssprache: Die Vertragssprache ist Deutsch. Kommunikation kann wahlweise in deutscher Sprache erfolgen. Übersetzungen dieser AGB in andere Sprachen dienen nur der Information. Im Falle von Unklarheiten oder Widersprüchen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
Änderungen der AGB: Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anzupassen (etwa bei Änderung der Rechtslage oder der Geschäftsmodelle).
Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags (inkl. AGB) unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam/undurchführbar werden, so bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt jene rechtlich wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.
Schriftformklausel: Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform (E-Mail genügt nicht, es sei denn, es handelt sich um eine von einem vertretungsbefugten Organ des Anbieters unterzeichnete PDF-Datei oder qualifiziert elektronische Signatur). Individualabreden (einschließlich garantierter Zusicherungen von Eigenschaften) bleiben hiervon unberührt, soweit sie schriftlich erfolgen.
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